Neues zur Corona-Verordnung

Neues zur Corona-Verordnung

Seit Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. 

Dies betrifft auch unser Gemeindeleben. Die Gemeindeleitung hat dazu folgenden Entscheidung getroffen:

Ab Sonntag, 03.04.2022, gilt: Da die Abstandspflicht bei religiösen Veranstaltungen entfallen ist, ist keine Anmeldung mehr für die Gottesdienste (inkl. Kindergottesdienst) erforderlich.
Durch ausreichend Sitzplätze ist aber nach wie vor gewährleistet, dass Abstand gehalten werden kann.

Bis zum Ende der Osterferien (24.04.2022) besteht bei uns aber weiterhin eine Maskenpflicht im Gemeindezentrum.
Wir bitten alle Besucher einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen.

Wenn noch weitere Frage bestehen, melde dich gerne im Gemeindebüro: sekretariat@feg-heidelberg.de

Liebe Grüße und bis bald

Eure FeG-Heidelberg